Alsleben

NES 45 in Alsleben: Statt Deckensanierung kommt nun ein Vollausbau

An der Abzweigung der Kreisstraße NES 45 in Alsleben in Richtung Thüringen stehen demnächst größere Maßnahmen für einen Vollausbau an.
Foto: Hanns Friedrich | An der Abzweigung der Kreisstraße NES 45 in Alsleben in Richtung Thüringen stehen demnächst größere Maßnahmen für einen Vollausbau an.

Der Kreisausschuss stimmte dem Ausbau der NES 45 an der Ortsdurchfahrt von Alsleben zu. Das geschehe in Abstimmung mit der Gemeinde Trappstadt, sagte Ulrich Dolze, Tiefbau-Sachgebietsleiter am Landratsamt Bad Neustadt in der jüngsten Sitzung des Gremiums. Er erläuterte die aktuelle Situation. Danach kreuzt in Alsleben die Kreisstraße NES 45 die Staatsstraße 2283. Der in Richtung Gompertshausen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) abzweigende Ast der Kreisstraße NES 45 war ursprünglich für eine Deckensanierung vorgesehen.

Dieser Bereich weist nun Schäden auf, die behoben werden müssen. Nach Bohrungen wurde ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben, um die Ursachen für die Schäden zu ermitteln. Das Gutachten zeigt, dass die unterliegenden Schichten nicht die erforderliche Stärke und Zusammensetzung aufweisen würden und ein Vollausbau notwendig sei. 1984 wurde die Straße letztmals ausgebaut. Es ist eine Kreisstraße, die Unterhaltsmaßnahmen mit sich bringt. 

Die Maßnahme umfasst eine Länge von 120 Metern

Die Straße in Richtung Thüringen sei noch in einem guten Zustand. Sie wurde in den 1990er Jahren nach der Grenzöffnung 1989 ausgebaut. Bei der jetzt auszubauenden Straße handelt es sich um eine Länge von 120 Meter. Die Marktgemeinde Trappstadt habe bei einer gemeinsamen Begehung vor Ort ihr Interesse an einer gemeinsamen Ausbaumaßnahme gezeigt, um die straßenbegleitenden Gehwege im Rahmen des Straßenbaus ebenfalls zu erneuern. Für dieses gemeinsame Vorhaben von Landkreis Rhön-Grabfeld und Gemeinde Trappstadt muss nun zwischen den Beteiligten eine Planungs- und Ausbauvereinbarung abgeschlossen werden.

Der Landkreis tritt als Vorhabensträger für die Maßnahme auf

Von der Tiefbauverwaltung wurde eine entsprechende Vereinbarung erstellt. Diese sieht vor, dass der Landkreis als Vorhabensträger für die gesamte Maßnahme auftritt. Für die Baukosten sind die jeweiligen Baulastträger zuständig. Bei den Verwaltungskosten ist eine anteilige Kostenbeteiligung der Kommune vorgesehen.Diesen Vereinbarungen stimmte der Marktgemeinderat Trappstadt bereits im vergangenen Jahr zu.

Auf die Frage aus dem Gremium, warum sich manche Straßenausbaumaßnahmen länger als vorgesehen hinziehen, sagte Ulrich Dolze, dass oftmals noch weitere unvorhersehbare notwendige Maßnahmen dazu kämen. So sei es zum Beispiel bei der Straße in Stetten gewesen.

 
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