Lkr. Rhön-Grabfeld

War Wolfsabschuss in der Rhön rechtswidrig? Naturschutzorganisationen reichen mehrere Klagen ein

Ende August wurde in der Rhön eine Wölfin getötet – nun gerät die Regierung von Unterfranken ins Visier. Mehrere Naturschutzorganisationen ziehen vor Gericht.
In der Rhön wurde Ende August eine Wölfin getötet. Gegen eine Abschussgenehmigung durch die Regierung von Unterfranken gibt es zwei Klagen am Verwaltungsgericht Würzburg.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) | In der Rhön wurde Ende August eine Wölfin getötet. Gegen eine Abschussgenehmigung durch die Regierung von Unterfranken gibt es zwei Klagen am Verwaltungsgericht Würzburg.

War der Abschuss einer Wölfin in der Nacht zum 28. August im Landkreis Rhön-Grabfeld rechtens? Das zweifeln mehrere Naturschutzorganisationen an. Vergangene Woche hatte bereits die Tierrechtsorganisation Peta mitgeteilt, dass sie am 9. September Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gegen die für die Tötung verantwortliche Person wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstattet hat.

Nun haben weitere Gruppen nachgezogen. Sowohl die "Naturschutzinitiative e.V." (NI) als auch der "Freundeskreis freilebender Wölfe e.V." haben am 13. September Klage am Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht. Dies bestätigt Florian Kreiselmeier, Richter am Verwaltungsgericht und Pressesprecher, auf Anfrage der Redaktion.

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Laut Klageanträgen fordern die beiden Organisationen die "Feststellung, dass die Ausnahmegenehmigung vom 31.7.2024 rechtswidrig war". Die beiden Klagen werden an den Klagegegner, in diesem Fall also die Regierung von Unterfranken, zugestellt. Dort hat man nun vier Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.

Regierung von Unterfranken hält Abschuss für rechtmäßig

In einer Pressemitteilung kritisiert die "Naturschutzinitiative e.V.", dass die Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes weder öffentlich gemacht wurde noch mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" versehen war. "Der Regierungspräsident wollte also offensichtlich den Abschuss eines Wolfes im Geheimen vornehmen lassen", so die Initiative. Zudem wolle die NI laut Pressemitteilung prüfen, ob sich bei dem Abschuss "die Beklagte oder das entscheidende Personal" strafbar gemacht habe.

Wie die Pressestelle der Regierung auf Nachfrage mitteilt, wurden die beiden am Verwaltungsgericht eingereichten Klagen bei der Regierung von Unterfranken am 16. September zugestellt. "Die Regierung von Unterfranken erachtet den streitgegenständlichen Bescheid nach wie vor für rechtmäßig", so die Reaktion seitens der Regierung.

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Unterdessen hat auch der Verein "Wolfsschutz-Deutschland" wegen "der heimlichen Tötung einer Jungwölfin" Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Schweinfurt gegen den Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann und Ausführende gestellt, wie dieser in einer Mitteilung schreibt.

Vierte Anzeige wegen Wolfsabschuss in der Rhön

Der Verein kritisiert, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Abschuss in der Rhön nicht gegeben seien. Danach bilde der Abschuss von Wölfen eine absolute Ausnahme, heißt es. Es müssten zunächst alle Schutzmaßnahmen ausgeschöpft werden. "Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz", wird Brigitte Sommer vom Verein zitiert.

Die Regierung von Unterfranken hatte eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur "Entnahme" eines Wolfes aus dem Rudel "Hohe Rhön" erteilt. Ziel war, die Fähe GW3092f zu töten. Statt der Rhöner Problemwölfin wurde jedoch ein bislang völlig unauffälliges Tier getötet: Wölfin GW4174f aus dem Rudel Wildflecken. Es handelt sich um den ersten behördlich erlaubten Abschuss in Bayern seit 142 Jahren.

 
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